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Barrierefreiheit

Digitale Barrierefreiheit am Helmholtz-Zentrum Hereon

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetpräsenzen des Helmholtz-Zentrums Hereon, sowie die zugehörigen WebApps.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist das Helmholtz-Zentrum Hereon bemüht, die Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Fakultativ barrierefreie Inhalte
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
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Schlichtungsverfahren